Auf der Grundlage des nachfolgenden Positionspapiers der Arbeitsgruppe Betreuung der GRH organisiert die Gruppe Betreuung der Arbeitsgruppe Grenze die Arbeit.
Positionspapier
der AG Betreuung in Auswertung der 8.VV der GRH zur weiteren erfolgreichen Umsetzung des Betreuungskonzeptes des Vorstandes vom 06.03.2007
Immer wieder - vom Bericht bis zur Diskussion - wurde auf der 8.VV die GRH als Heimat
für viele unserer Mitgliedes bezeichnet. Das muss in unserer gesamten Arbeit täglich spürbar sein; es muss sich im Verhältnis untereinander widerspiegeln, in der freundschaftlichen und vertrauensvollen Atmosphäre, in der tiefen Solidarität innerhalb unserer Organisation, die es weiter zu festigen gilt. Auf diesem Weg haben wir gute Fortschritte gemacht.
Die AG vertritt den Standpunkt, das das Kurzkonzept des Vorstandes zur Betreuungsarbeit in seinen grundsätzlichen Aufgabenstellungen und inhaltlichen und organisatorischen Orientierungen für die weitere Ausgestaltung des solidarischen Handelns seine Gültigkeit behält. Der Bericht an die 8. VV hat die dabei erreichten Ergebnisse gewürdigt, allen daran beteiligten Mitgliedern gedankt, zugleich aber auf einige Aspekte hingewiesen, die künftig noch stärker in der Betreuungsarbeit beachtet werden sollten. Mit diesen Aspekten hat sich die AG Betreuung in zwei Beratungen beschäftigt und schlägt folgende Ergänzung des bisherigen Konzeptes vor:
1. Der politische Erfolg der GRH als Menschenrechtsorganisation, als Widerstands-,
Solidar- und Opfergemeinschaft gegen Unrecht und Unfrieden insgesamt hängt von der Stärke jedes einzelnen Kollektivs ab. Die feste Solidarität untereinander ist wesentliches Fundament dieser Stärke und unserer politischen Geschlossenheit. Sie muss sich als Gemeinschaft des Verstandes und der Herzen erweisen und ist Garant weiterer Erfolge im Kampf um Rehabilitierung wegen erlittenen Unrechts und gegen jede Art von Diskriminierung, Geschichtsfälschung, Ausgrenzung, Beschimpfung, soziale Abstrafung und würdelose Behandlung.
2. Beide Aufgaben haben einen engen Zusammenhang. Der gemeinsame Kampf um ihre Bewältigung hilft, unsere Würde zu bewahren und den Humanismus einer sozialistischen Gesellschaft nachzuweisen. Deshalb sollten in den TAG aktive Solidarität und politisches Wirken noch stärker verbunden werden. Der begonnene Weg, für diese wichtige Arbeit die direkte Verantwortung des Vorstandes der TAG zu stärken, bzw. von ihm ausgewählte Mitglieder mit der Koordinierung der Betreuungsarbeit zu beauftragen, hat sich bewährt und sollte unbedingt fortgesetzt werden.
3. Dabei ist unser Blick nach vorn gerichtet. Es ist notwendig, die Frage nach der Festigung der Solidarität untereinander und vor allem die Formen und Methoden ihrer praktischen Umsetzung immer wieder ins Zentrum gemeinsamer Überlegungen und Aktivitäten zu stellen. Wir sind uns bewusst, dass die Bewältigung dieser Aufgaben aus verschiedenen und uns allen bekannten Gründen nicht leichter, sonder schwerer wird. Wir appellieren deshalb an alle Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, mit Rat und vor allem Tat daran mitzuwirken.
4. Wir betrachten deshalb die Betreuungsarbeit als gelebte Solidarität und Gesamtheit aller politischen, finanziellen und materiellen Möglichkeiten und Aktivitäten unserer Gesellschaft. Sie umfasst alle denkbaren Formen und Methoden der Unterstützung des einzelnen Mitgliedes, die seiner moralischen und politischen Stabilisierung dienen, ihm Kraft geben, aufrichten, Geborgenheit vermitteln und ihm zugleich helfen, an einem Leben in Würde aktiv teilzunehmen. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass unsere Gemeinschaft für viele zu einer Heimat geworden ist. Dieser Anspruch sollte auch nach außen noch sichtbarer werden und in der Öffentlichkeit stärker seine Ausdruck finden.
5. Nutzen wir deshalb noch konsequenter das ganze uns zur Verfügung stehende Instrumentarium solidarischen Beistandes und aktiver Hilfeleistung, wie es beispielhaft und längst nicht umfassend in unserer Richtlinie zur Gewährleistungen materieller humanitärer Unterstützung für die unmittelbar von der politischen Strafverfolgung betroffenen Mitglieder dargestellt ist. Die Vorstände der TAG regen wir an, noch stärker auch den § 5, Absatz 5 der Richtlinie in Anwendung zu bringen, der auf die organisierte, örtlich mögliche Hilfe der TAG in eigener Zuständigkeit orientiert.
Geldzuwendungen nach der Richtlinie sind dann gerechtfertigt, wenn die tatsächliche soziale Notlage des gebietet. Hier liegt eine große Verantwortung bei den TAG für eine noch gründlichere und differenziertere Prüfung bei strikter Beachtung der Richtlinie zur Gewährung materieller humanitärer Unterstützung, besonders ihrer §§ 4 und 5, um jeden Automatismus zu vermeiden.
Die Durchsetzung dieser Überlegungen wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg, in unserer Gemeinschaft die Solidarität untereinander noch stärker zu festigen.
G. Seidel